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Unsere AGB

Alles Wichtige zu unseren Geschäftsbedingungen

Die Zahlung der Aufenthaltsrechnung erfolgt bar am Ort am ersten Aufenthaltstag.
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Stellplatzreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Blockhaus- oder Stellplatzreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden,
im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zelt/Häuschen/Stellplatz bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage/Anzahlung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zelt/Häuschen/Stellplatzes dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Aktivcamping zu erklären. Der Reiserücktritt ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

 

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen und Campingplätzen 10% des Übernachtungspreises, bei Übernachtung mit Frühstück 20% des Pensionspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises. Bei Zustandekommen eines gültigen Gastaufnahmevertrages wird im Stornierungsfall bis zu 2 Monate vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Reisepreises fällig. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist zu empfehlen. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Einheiten nach Möglichkeit anderweitig zu beherbergen, um Ausfälle zu vermeiden.

 

Bis zur anderweitigen Vergebung des Stellplatzes/Zeltes oder Häuschens hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Unsere Empfehlung: Damit Sie vor solchen Risiken jederzeit geschützt sind, empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

Rabatte: Die Kombination von Rabattangeboten ist ausgeschlossen. Wir behalten uns Umbuchungen auf andere Stellplatznummern vor.